Das zum 1.1.2021 in Kraft getretene StaRUG schafft eine Unternehmensplanungspflicht für alle haftungsbeschränkten Unternehmensträger
Das Gesetz über den Stabilisierungs‐ und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ist zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Die Wahrnehmung in der Wirtschaft ist allerdings uneinheitlich. Während das Gesetz in der Beraterszene bereits im Jahr 2020 zu einer umfassenden Auseinandersetzung mit den rechtlichen Auswirkungen führte, scheinen insbesondere viele kleinere mittelständische Unternehmen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen zu ignorieren.
Ziel des StaRuG ist es, die Pflicht zur Früherkennung bestandsgefährdender Unternehmensrisiken gesetzlich zu verankern und einen rechtlichen Rahmen für die Restrukturierung von Unternehmen zu schaffen.
Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Unternehmensplanung für haftungsbeschränkte Unternehmen durch das StaRUG.
Gesetzgeber zwingt Unternehmen zu Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement.. Warum lesen Sie hier [Download] ...